Beratung mit Expertise
im Wirtschaftsstrafrecht

Sie stehen vor wirtschaftsstrafrechtlichen Herausforderungen? Unsere Kanzlei steht Ihnen - egal ob Einzelperson oder Unternehmen - mit umfassender Kenntnis im Wirtschaftsstrafrecht und effizienter Beratung zur Seite. 

Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer Erfahrung unterstützen wir Sie kompetent in allen Phasen des Strafverfahrens, auch im internationalen Kontext. 

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre rechtlichen Interessen effizient zu schützen.

Wir beraten in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts:

Unsere Dienstleistungen im Wirtschaftsstrafrecht

  • Präventivberatung und Compliance Beratung

    Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen. Am liebsten präventiv, also bevor eine Risikolage infolge einer Straftat entstehen konnte und bevor eine Problemsituation öffentlich oder bei den Strafverfolgungsbehörden bekannt wurde und zu Anfragen oder strafrechtlichen Ermittlungen führt.

  • Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

    Konnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht mehr verhindert werden, dann übernehmen wir die Verteidigung, und zwar auch hier für Einzelpersonen als Beschuldigte oder auch für betroffene Unternehmen. Wir beraten aber auch Zeugen und begleiten diese zu ihren Vernehmungen vor Gericht.

  • Krisenmanagement im Wirtschaftsstrafrecht

    Zusammen mit erfahrenen Kommunikationsberatern betreuen wir auch gerne das Krisenmanagement, das erforderlich wird, sobald ein Ermittlungsverfahren die eigenen Mitarbeiter, die externen Geschäftspartner und die Öffentlichkeit bewegt und dadurch zusätzliche Probleme mit Kunden, Banken oder weiteren Stellen zu Bedrohungen auswachsen können.

  • Interne Untersuchung

    Sollte intern der Verdacht einer Straftat aufkommen, geben wir Ihnen gerne eine objektive Bewertung, ob eine interne Untersuchung bestimmter Vorgänge angezeigt ist und vorteilhaft für die betroffenen Personen oder das Unternehmen sein kann. Solche „Internal Investigations“ führen wir in enger Abstimmung mit dem betroffenen Unternehmen und den Behörden durch, so dass diese weder zeitlich noch kostenmäßig ausufern müssen, wie es so oft berichtet wird.

    Die maßgeschneiderte interne Untersuchung erfordert Erfahrung und Koordinierungsgeschick bei der strategisch sinnvollen Kommunikation mit allen Beteiligten, vorab mit oft mehreren Behörden, aber auch mit dem Betriebsrat und den meist vorhandenen einzelnen Verdächtigen und deren Verteidigern.

  • Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme

    Durchsuchung und Beschlagnahme, egal, ob in der privaten Wohnung, in den Geschäftsräumen oder gar im Büro des Steuerberaters, stellen Eingriffe des Staates in die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte dar. Eine richterliche Entscheidung ist daher erforderlich, jedoch werden Anträge oft nicht sorgfältig bearbeitet.

    Wir begleiten Sie bei Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme, stellen eine rechtsstaatliche Handhabung von Überwachungsmaßnahmen sicher und beraten Sie zu allen Fragen einer sinnvollen Kooperation mit Ermittlungsbehörden.

  • Kooperationen mit internationalen Strafrechtskanzleien

    Schließlich haben wir als Wirtschaftsstrafrecht Kanzlei durch verlässliche Beziehungen zu ausländischen Kanzleien - besonders in Zusammenarbeit mit Kanzleien in den USA - die Möglichkeit, bei grenzüberschreitenden Problemen umfassend zu beraten und zu helfen.

Wirtschaftsstrafrecht: Fälle und häufige Delikte

Die Normen des “allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht” lassen sich im Strafgesetzbuch (Stgb) finden; die immer mehr ausufernden weiteren Delikte im ”besonderen Wirtschaftsstrafrecht” sind indes aus einer beinahe nicht mehr überschaubaren Anzahl von Nebengesetzen mit oder ohne Verweis auf europarechtliche Vorgaben zu entnehmen.

Ins breite Interesse der Öffentlichkeit kam das Wirtschaftsstrafrecht durch große Verfahren nach dem Zusammenbruch von Wirtschaftsunternehmen mit verspäteter Insolvenzanmeldung, mit großen Bilanzfälschungen, mit weltweiten Korruptionszahlungen in Milliardenhöhe und auch immer wieder durch Steuerstraftaten. All diese Bereiche gehören zu den fast schon klassischen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, die eine tiefgehende Kenntnis und Spezialisierung erfordern. 

Aber auch die Taten um illegale Beschäftigung durch den Arbeitgeber, um Verstöße gegen die Regeln des Außenwirtschaftsrechts, z.B. bei Sanktionen, gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die sogenannte Geldwäsche ist derzeit ein Lieblingsbereich der Regierungen (Stichwort Geldwäschegesetz), ebenso die Überwachung des Bankenverkehrs und des Kapitalmarktes. 

Von großer Bedeutung sind auch alle Vorgänge um das Gesundheitssystem. Das Medizinstrafrecht ist eine Folge zunehmender Regulierung dieses Bereichs, der Fehlbehandlungen ebenso erfasst wie Abrechnungsfehler in der Form des Abrechnungsbetrugs. 

Erinnern wir uns an die Covid Pandemie, dann reagierte der Staat hier mit einer Fülle neuer und erweiterter Sanktionen, die jedenfalls zum Teil auf die sog. Staatlichen Hilfen infolge der angeordneten Lock Down-Maßnahmen bezogen waren 

Die Fülle immer neuer Gesetze und Verordnungen erweitert unweigerlich das Spektrum des Wirtschaftsstrafrechts und steigert das Risiko einer unbeabsichtigten strafrechtlichen Verantwortung im Wirtschaftsleben: Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse, die Beachtung der Lieferketten, der Hinweisgeberschutz, neue Schutzvorschriften für Arbeiter- stets kommen damit auch neue Sanktionen wegen der Nichtbeachtung der neuen Pflichten.

Denken wir hier an den präventiven Schutz vor Strafverfolgung und Vermögenseinziehungen, dann sind wir sofort bei der heute unvermeidlichen Pflicht zur Compliance. Auch in diesem “Dschungel” an Vorgaben können wir Schneisen schlagen und sinnvoll beraten.

Kontaktieren Sie jetzt unsere Rechtsanwälte

  • Thorsten Zebisch

    Thorsten Zebisch

    Thorsten Zebisch ist ein erfahrener Wirtschaftsstrafrecht Anwalt mit Expertise im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Er ist bekannt für strategische Beratung und Verteidigung im Strafprozess, besonders in Fällen des Abrechnungsbetrugs im Medizinstrafrecht.

  • Dr. Hanno Kiesel

    Dr. Hanno Kiesel

    Dr. Hanno Kiesel ist seit 30 Jahren Experte im Steuerstrafrecht und berät Unternehmen und Einzelpersonen. Seine Tätigkeit umfasst präventive Beratung, steuerliche Compliance, Selbstanzeigen und Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren.

  • Dr. Alexander Kubik

    Dr. Alexander Kubik ist ein erfahrener Anwalt im allgemeinen und besonderen Wirtschaftsstrafrecht, der Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts berät und verteidigt. Er ist insbesondere zuständig für Fälle im Außenwirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie Korruptions- und Arbeitsstrafrecht.

  • Hans-Peter Huber

    Hans-Peter Huber

    Hans-Peter Huber berät Industrieunternehmen, vor allem aus der Sicherheits- und Automobilbranche, zu strafrechtlichen Themen und Compliance. Er begleitet internationale Unternehmen bei internen Untersuchungen in Ländern wie Russland, den USA, Brasilien und im arabischen Raum.