Ihre Experten für Arzt- und Medizinstrafrecht 

Auch „Halbgötter in Weiß“ sind bei ihrer Kerntätigkeit im Bereich der gesundheitlichen Daseinsfürsorge nicht davor gefeit, ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten. Dies gilt für sämtliche im Bereich des Gesundheitswesens tätige Personen gleichermaßen. 

Hier beraten und verteidigen wir sowohl die jeweiligen Einrichtungen als auch deren verantwortliche Organe oder die tatsächlich handelnden Personen. 

Da Verfahren in diesem Bereich schnell und gern große öffentliche Aufmerksamkeit erlangen, arbeiten wir hier häufig mit Experten für Krisenkommunikation zusammen.

Unsere Mandanten kommen aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitssektors:

  • Apotheker

  • Ärzte

  • Hebammen

  • Krankenhäuser und deren Dienstleister (z.B. Reinigungsunternehmen etc.)

  • Labore

  • Pharmaunternehmen

  • Rettungsdienste

Unsere Leistungen im Medizinstrafrecht

Die Leistungen unserer Kanzlei sind sowohl präventiv als auch reaktiv ausgerichtet, um den speziellen Anforderungen und Herausforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden.

  • Beratung und Prävention

    • Beratung zu strafrechtlichen Risiken und deren Minimierung

    • Erstellung und Überprüfung von Compliance-Programmen

  • Verteidigung in Strafverfahren

    • Vertretung und Verteidigung von Mandanten in Ermittlungs- und Hauptverfahren

    • Unterstützung bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen

    • Begleitung bei Vernehmungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft

  • Krisenmanagement

    • Unterstützung bei akuten Krisensituationen, etwa bei Vorwürfen von Behandlungsfehlern
      oder Verstößen gegen medizin-, hygiene- oder umweltrechtliche Vorschriften.

Typische Delikte im Arzt- und Medizinstrafrecht

In den Fokus der Öffentlichkeit ist der Bereich des Medizinstrafrechts insbesondere seit Einführung der Sondervorschriften über Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen im Jahr 2016 gerückt, da hier gerade für niedergelassene Vertragsärzte eine Regelungslücke vorgelegen hatte.

Aufgrund des hinreichend bekannten Fachkräftemangels und teurer neuartiger Behandlungsmethoden einerseits und der begrenzten finanziellen Ressourcen der Krankenkassen andererseits ist ein sparsamer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bei der Behandlung jedoch zwingend. Steigender Kostendruck auf der einen Seite führt indes häufig zum Einsatz unlauterer Praktiken auf der anderen, um im Wettbewerb mit Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Ärzten und anderen Heilberufen den Bestand halten zu können.

Es sind daher nicht nur unzufriedene Patienten, sondern oft die Krankenkassen oder Mitbewerber, die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren im Medizin-(wirtschafts-)strafrecht anstoßen: Man wittert bspw. Abrechnungsbetrug durch Upcoding, Vertragsarztuntreue durch nicht indizierte Verordnungen, Korruption durch sog. Pharma-Marketing oder Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem nicht steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Krankenhaus etc. 

Kommt es hingegen zu einem vermuteten Behandlungsfehler oder Personenschaden im Rahmen eines Heileingriffs, stehen die Behandelnden selbst im Fokus: War der Eingriff indiziert? Wurde verständlich und ausreichend belehrt? Wurde der medizinische Gold-Standard angewandt? Waren bei Vor- und Nachsorge genügend geschulte Kräfte anwesend? Ein derartiges Verfahren kann sich schnell ausweiten, wenn die Schichtpläne auf der Station, die Arbeitsverhältnisse des eingesetzten ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals und die Hygienestandards im OP oder Labor von der Staatsanwaltschaft überprüft werden.

Immer häufiger geraten Krankenhäuser als Kritische Infrastruktur aber auch ins Visier von dritter Seite: Sie werden Opfer von IT-Angriffen, bei denen Daten gesperrt oder abgegriffen werden, Versorgungsinfrastruktur lahmgelegt wird und die Freigabe stets von der erpresserischen Zahlung eines immensen Betrags abhängig gemacht wird.

Unabhängig davon, welcher Vorwurf im Raume steht: Die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens und die damit regelmäßig einhergehenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen der Ermittlungsbehörden der Polizei, des Zolls oder vereinzelt auch der Steuerfahndung bringen unnötige, indes erhebliche Unruhe in den Behandlungsalltag und zerstören das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und den Patienten. Doch so weit muss es nicht kommen, wenn Versäumnisse zunächst intern durch eine eigens beauftragte interne Untersuchung, gegebenenfalls einhergehend mit Mitarbeiterbefragungen, aufgedeckt, aufgeklärt und entdecktes Fehlverhalten abgestellt werden können.

Die häufigsten Delikte im Überblick:

  • Abrechnungsbetrug

  • Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbständigkeit

  • Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung

  • Vertragsarztuntreue

  • Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung

  • Verstoß gegen Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz

  • Verstoß gegen ärztliche Schweigepflicht

  • Verstoß gegen Hygienevorschriften

Berufsrechtliche Konsequenzen

Im Medizinstrafrecht können Ärzte und medizinische Fachkräfte erhebliche berufsrechtliche Konsequenzen erleiden. Rechtzeitige juristische Beratung durch eine Kanzlei mit Spezialisierung im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht ist deswegen entscheidend, um diese Risiken zu minimieren.

Berufsverbot

Vorübergehendes oder dauerhaftes Verbot der Berufsausübung.

Schadensersatz-ansprüche

Verbot bestimmter Tätigkeiten oder
Bereiche.

Widerruf der Approbation

Verlust der Zulassung zur Berufsausübung.

Rufschädigung

Vertrauensverlust und langfristige Auswirkungen auf die Karriere

Disziplinarverfahren

Sanktionen durch die Ärztekammer, bspw. Verwarnungen oder Geldbußen

Versicherungsfragen

Verlust des Versicherungsschutzes durch die Berufshaftpflichtversicherung

Einschränkung der Berufsausübung

Verbot bestimmter Tätigkeiten oder Bereiche.

Kontaktieren Sie jetzt unsere Rechtsanwälte

  • Thorsten Zebisch

    Thorsten Zebisch

    Thorsten Zebisch ist ein erfahrener Wirtschaftsstrafrecht Anwalt mit Expertise im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Er ist bekannt für strategische Beratung und Verteidigung im Strafprozess, besonders in Fällen des Abrechnungsbetrugs im Medizinstrafrecht.

  • Dr. Hanno Kiesel

    Dr. Hanno Kiesel

    Dr. Hanno Kiesel ist seit 30 Jahren Experte im Steuerstrafrecht und berät Unternehmen und Einzelpersonen. Seine Tätigkeit umfasst präventive Beratung, steuerliche Compliance, Selbstanzeigen und Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren.

  • Dr. Alexander Kubik

    Dr. Alexander Kubik ist ein erfahrener Anwalt im allgemeinen und besonderen Wirtschaftsstrafrecht, der Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts berät und verteidigt. Er ist insbesondere zuständig für Fälle im Außenwirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie Korruptions- und Arbeitsstrafrecht.

  • Hans-Peter Huber

    Hans-Peter Huber

    Hans-Peter Huber berät Industrieunternehmen, vor allem aus der Sicherheits- und Automobilbranche, zu strafrechtlichen Themen und Compliance. Er begleitet internationale Unternehmen bei internen Untersuchungen in Ländern wie Russland, den USA, Brasilien und im arabischen Raum.