Beratung mit Expertise
im Steuerstrafrecht

Das Steuerrecht ist komplex. Ob Steuerverkürzung durch Nachlässigkeit und allzu kreative Steuergestaltung oder bewusste Steuerhinterziehung – die Finanzbehörden kennen zunächst einmal kein Pardon. Steuerstraf- und -bußgeldverfahren haben über die Jahre hinweg deutlich zugenommen. Überwiegend erledigen diese Verfahren die Finanzämter im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens (Strafbefehl), in besonderen Fällen werden die Staatsanwaltschaften tätig. 

Als erfahrene Steuerstrafrecht-Kanzlei erstreckt sich unsere Leistung über die gesamte Bandbreite des Steuerstrafrechts – von der Selbstanzeigeberatung über die Begleitung von Strafbefehlverfahren bis zur Verteidigung in Prozessen vor den Strafgerichten, mit denen wir ebenso versiert sind wie in finanzgerichtlichen Verfahren. Unser Ansatz ist es, die Argumentation und Strategie stets im Lichte beider Verfahren zu entwickeln und auf eine schnelle und - wo möglich - geräuschlose Erledigung hinzuwirken.

Unsere Dienstleistungen im Steuerstrafrecht

  • Selbstanzeigeberatung

    War die Steuererklärung fehlerhaft oder unvollständig oder wurden gar Einkünfte dem Fiskus komplett verschwiegen, ist es meist nur eine Frage der Zeit, bis die Steuerverkürzung die Ermittler auf den Plan ruft. Eine letzte Chance zur strafbefreiten Rückkehr in die Steuerehrlichkeit sieht das Steuerrecht hier vor: die Selbstanzeige.

    Eine wirksame Selbstanzeige zu erstatten, verlangt nach hoher Sachkenntnis und sorgsamer Aufbereitung der Ursachen und Motive für die unrichtige oder unvollständige Steuererklärung: Ist die Steuerverkürzung durch Leichtfertigkeit, fahrlässig oder vorsätzlich entstanden? Gerade in Unternehmen ist die Sachverhaltsaufklärung meist alles andere als trivial. Auch die Entscheidung, ob überhaupt eine Selbstanzeige erstattet werden sollte, ist an eine Vielzahl von Vorfragen gekoppelt, die oft unter hohem Zeitdruck zu beantworten sind. Denn fest steht: Sobald den Finanzbehörden die Steuerverkürzung offenbar wird, ist eine Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nicht mehr gegeben.

    Unsere Steuerexperten haben über die Jahre zahlreiche Selbstanzeigen formuliert. Unsere Beratung reicht von der Sachverhaltsaufklärung über die Einschätzung der Chancen einer Strafbefreiung und der zu erwartenden Steuernachzahlung bis zu den Verhandlungen mit den Finanzbehörden.

  • Tax-Compliance-Beratung

    Eine wirksame Compliance im Unternehmen zu etablieren, gehört heute zu den vordersten Pflichten der Geschäftsleitung. Ihr Nachweis kann Geschäftsführung und Leitungspersonen von haftungsrechtlichen Ansprüchen befreien beziehungsweise diesbezügliche Risiken auf ein angemessenes Maß reduzieren. Gleichzeitig dienen funktionsfähige Compliance-Systeme dem Unternehmen als Schutz vor Reputationsschäden sowie unvorhersehbaren finanziellen Belastungen.

    All dies gilt im Speziellen für das Steuerrecht, welches durch seine Komplexität an sich schon besonders haftungsanfällig ist. Steuerliche Prozesse durchziehen das gesamte Unternehmen und verlangen die Einbindung einer Vielzahl von Mitarbeitern und Abteilungen, um Tax Compliance sicherzustellen.

    Wir beraten Sie gerne bei der Einschätzung der steuerlichen Risiken innerhalb Ihres Unternehmens und den notwendigen Schritt zum Aufbau eines Tax Compliance Management Systems. Wenn Sie bereits über ein Tax CMS verfügen, unterziehen wir dieses in Ihrem Auftrag gerne einem kritischen Review und beraten Sie hinsichtlich der etwaig ausgemachten Schwächen und Optimierungsmöglichkeiten.

  • Rechtsgutachten in Steuerstrafsachen

    Den Lebenssachverhalt zu ermitteln und aus steuerlicher Sicht zu beurteilen, ist in Steuerstrafverfahren besonders wichtig. Nicht immer liegt die Auffassung der Finanzverwaltung auf einer Linie mit der Rechtsprechung der Finanzgerichte oder der herrschenden Lehre. Hier gilt es, stichhaltige Argumente zusammenzutragen, um den Vortrag der Ermittlungsbehörden zu entkräften, zumindest abzuschwächen. Selbst wenn sich am Ende herausstellen sollte, dass Steueransprüche objektiv bestehen, bleibt damit auf der für das Strafverfahren wichtigen subjektiven Ebene oft noch ausreichend Argumentationsspielraum.

    Im Auftrag unserer Mandanten erstellen wir detaillierte Rechtsgutachten zu steuermateriellen Fragen, die ihnen helfen, komplexe Sachverhalte im Lichte von Rechtsprechung und Steuerlehre darzustellen und zu bewerten. So schaffen wir eine valide Grundlage für Gespräche mit der Finanzverwaltung in Verständigungsverfahren ebenso wie für eine wirksame Verteidigung, sofern sich ein gerichtliches Steuerstrafverfahren nicht abwenden lässt.

  • Steuerliche Rechtsbehelfsverfahren

    Ausgangspunkt steuerstrafrechtlicher Ermittlungen ist häufig eine Betriebsprüfung. Hier gehen das Veranlagungsfinanzamt und die Strafermittlungsbehörde in der Regel Hand in Hand. Das Rechtsbehelfsverfahren bietet hier die Chance, die steuermateriellen Fragen mit der Behörde intensiv zu erörtern und zu einer neuen Beurteilung des Sachverhalts zu gelangen, die dann auch für das Strafverfahren relevant wird.

    Im Zuge eines Rechtsbehelfsverfahrens legen wir für Sie zunächst Einspruch ein, damit die steuerliche Veranlagung nicht bestandskräftig wird. Wir führen für Sie und gemeinsam mit Ihnen die Gespräche mit der Finanzbehörde und stellen Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, um die Fälligkeit der Steuerzahlungen zu vermeiden, bis das Verfahren endgültig – bestenfalls zu Ihren Gunsten – abgeschlossen ist.

  • Finanzgerichtliche Verfahren

    Die Erfahrung zeigt: Gerade beim Beharren auf Feststellungen einer Betriebsprüfung bleiben die Finanzämter oftmals hart. Hier hilft nur der nächste Schritt: der Gang zu den Finanzgerichten.

    Anders bei den Zivil- oder Verwaltungsgerichten gibt es in der Finanzgerichtsbarkeit nur zwei Instanzen. Das Finanzgericht ist die einzige Instanz, die den Sachverhalt in Gänze würdigt. Der Bundesfinanzhof überprüft allein, ob das Recht richtig angewendet worden ist. Um in der Sache vor den Finanzgerichten Erfolg zu haben, ist es deshalb essenziell, den Sachverhalt aus Sicht des Steuerpflichtigen vollständig zu erfassen und mit den erforderlichen Beweismitteln zu unterlegen.

    Vor dem Hintergrund unserer jahre-, teils jahrzehntelangen Erfahrungen in der Prozessführung vertreten wir Sie vor den Finanzgerichten. Wir beraten Sie detailliert zu den Erfolgsaussichten und möglichen Risiken einer Klage und wirken wo möglich auf eine einvernehmliche Lösung mit der Finanzverwaltung hin. Lässt sich ein Konflikt nicht beilegen, streiten wir engagiert für Ihre Interessen vor dem Finanzrichter.

  • Zollstrafrecht

    BeschreibunDas Zollstrafrecht umfasst die rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften, die Verstöße gegen zollrechtliche Regelungen und Vorschriften regeln. Zu den typischen Verstößen gehören beispielsweise Schmuggel, die unzulässige Einfuhr oder Ausfuhr von Waren, Fälschungen von Zollpapieren oder -marken sowie die Nichtzahlung oder Hinterziehung von Zöllen oder anderen Abgaben.

    Als Anwaltskanzlei bieten wir eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Zollstrafrechts an. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vermeidung von Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften und stehen ihnen im Falle von Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren vor den zuständigen Behörden zur Seite. Unsere Expertise umfasst die rechtliche Beratung, die Vertretung vor Gericht sowie die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten im Bereich des Zollstrafrechts.

  • Begleitung bei Durchsuchungen und Beschlagnahme

    Bekommen Unternehmen oder Privatpersonen unerwartet Besuch von der Steuerfahndung, sitzt der Schock meist erst einmal tief. Dies gilt umso mehr, wenn neben dem Durchsuchungsbeschluss auch noch ein Haftbefehl vorliegt. Die erste Reaktion sollte stets die Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers sein.

    Wo immer Sie oder Ihre Mitarbeiter in dieser Ausnahmesituation unter Stress geraten, behalten wir für Sie den kühlen Kopf. Wir stellen sicher, dass die Durchsuchung nur in den sich aus den Gesetzen und dem Durchsuchungsbeschluss ergebenden Grenzen erfolgt und nicht mehr vermeintliche Beweismittel sichergestellt werden, als erlaubt. Allein die Anwesenheit eines Rechtsanwalts dient meist bereits der Versachlichung des Dialogs zwischen Ermittlern und Durchsuchten und hilft, die Situation ein Stück weit zu entspannen.

  • Interne Untersuchung

    Wir unterstützen Sie dabei, Hinweisen auf (steuer-)strafrechtlich relevantes Fehlverhalten in Ihrem Unternehmen zu verfolgen. Wir prüfen die Angaben von Hinweisgebern und ermitteln die fraglichen Sachverhalte durch Befragungen und das Sichten relevanter Dokumente im Unternehmen. Die Geschäftsleitung beraten wir hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen, seien es Berichtigungspflichten im steuerlichen Bereich, disziplinarische Schritte als Arbeitgeber oder eine Anzeige in Richtung Finanz- oder Strafverfolgungsbehörden.

Häufige Delikte

  • Dies umfasst das absichtliche Verheimlichen oder unvollständige Offenlegen von Einnahmen oder Vermögen, um Steuern zu vermeiden oder zu verringern.

  • Dies umfasst die bewusste Minderung der festzusetzenden Steuer durch unvollständige, unrichtige oder verspätete Angaben in der Steuererklärung.

  • Hierunter fallen Delikte wie die Nichtabführung von Umsatzsteuer oder die nicht ordnungsgemäße Einreichung von Steuererklärungen.

  • Dies bezieht sich auf die Nichtabführung von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen für Mitarbeiter durch Arbeitgeber.

  • Dies beinhaltet die unzulässige Verrechnung oder Erstattung von Umsatzsteuerbeträgen.

  • Hierunter fällt die unrechtmäßige Inanspruchnahme von staatlichen Subventionen oder Fördermitteln durch falsche Angaben.

  • Dies betrifft die Umgehung von Zöllen oder anderen Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben durch falsche Angaben oder Nichtdeklaration von Waren.

Kontaktieren Sie jetzt unsere Rechtsanwälte

  • Thorsten Zebisch

    Thorsten Zebisch

    Thorsten Zebisch ist ein erfahrener Wirtschaftsstrafrecht Anwalt mit Expertise im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Er ist bekannt für strategische Beratung und Verteidigung im Strafprozess, besonders in Fällen des Abrechnungsbetrugs im Medizinstrafrecht.

  • Dr. Hanno Kiesel

    Dr. Hanno Kiesel

    Dr. Hanno Kiesel ist seit 30 Jahren Experte im Steuerstrafrecht und berät Unternehmen und Einzelpersonen. Seine Tätigkeit umfasst präventive Beratung, steuerliche Compliance, Selbstanzeigen und Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren.

  • Dr. Alexander Kubik

    Dr. Alexander Kubik ist ein erfahrener Anwalt im allgemeinen und besonderen Wirtschaftsstrafrecht, der Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts berät und verteidigt. Er ist insbesondere zuständig für Fälle im Außenwirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie Korruptions- und Arbeitsstrafrecht.

  • Hans-Peter Huber

    Hans-Peter Huber

    Hans-Peter Huber berät Industrieunternehmen, vor allem aus der Sicherheits- und Automobilbranche, zu strafrechtlichen Themen und Compliance. Er begleitet internationale Unternehmen bei internen Untersuchungen in Ländern wie Russland, den USA, Brasilien und im arabischen Raum.

Steuerstrafrecht: Hintergründe

Das Steuerstrafverfahren in Deutschland ist im Verhältnis zu den Regelungen in anderen Ländern besonders streng. Es wurde in seinen Grundzügen während des ausgehenden ersten Weltkriegs entwickelt, also es galt zur Abwehr der drohenden Niederlage nochmals alles Geld, das man von den Bürgern und Unternehmen erhalten konnte, mit Nachdruck einzusammeln. Leider haben es nachfolgende demokratische Regierungen nicht für notwendig erachtet, die Strenge des Deutschen Steuerstrafrechts an internationale Standards erfolgreicher, demokratischer, westlicher Staaten anzupassen.

Das Steuerstrafrecht setzt zunächst den steuerrechtlichen Verstoß voraus. Es ist also abhängig oder akzessorisch zum Steuerrecht. Damit ist es, wiederum Deutschland-typisch, außerordentlich komplex und kompliziert.

Für die Verteidigungen in Steuerstrafsachen ist es daher von großem Vorteil, mit solchen Rechtsanwälten zusammenzuarbeiten, in deren Reihe sich, wenn möglich, auch ein kundiger Steuerberater befindet. Jedenfalls aber sollte dafür Sorge getragen werden, dass ein Steuerberater in die Verteidigung mit eingegliedert wird. Im Gegensatz zum normalen Strafverfahren finden Sie im Steuerstrafverfahren andere Zuständigkeiten für die Ermittlung. Diese werden hier in der Regel vom Finanzamt und von den Steuerfahndungsstellen geführt. Die Erfahrungen mit den Finanzämtern und auch mit der Steuerfahndung zeigen in weiten Teilen ein flexibles wirtschaftliches Denken. Soweit dieses vorhanden ist, lassen sich Steuerstrafverfahren durchaus rasch und in abgewogener Weise durch fachkundige Berater begleiten und zu zeitnahen und meist auch akzeptablen Ergebnissen führen, wenn es tatsächlich zu einem steuerlichen Verstoß gekommen war.