Kompetente Beratung & Verteidigung im Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht als Teil des Wirtschaftsstrafrechts ist komplex und unübersichtlich, was Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Der Gesetzgeber vermeidet klare Definitionen, sodass Verwaltung und Rechtsprechung auf ständig wechselnde Merkmalskataloge zurückgreifen.
Zudem erhöhen sich die Mitwirkungspflichten zulasten der Arbeitgeber. Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, ist eine fachkundige Beratung unerlässlich. Unsere Kanzlei unterstützt Sie sowohl bei der Strafverteidigung als auch dabei, Ihre Compliance-Vorgaben wirtschaftlich sinnvoll zu erfüllen und stets den Überblick zu behalten.
Unsere Leistungen im Arbeits- & Arbeitsschutzstrafrecht
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Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren
Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, um die Rechte der Arbeitgeber und ihrer Vertreter zu schützen. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Verfahrens und arbeiten daran, strafrechtliche Konsequenzen zu minimieren.
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Beratung zur Einhaltung von Compliance-Vorgaben
Wir beraten Unternehmen zur Einhaltung nationaler und europäischer Compliance-Vorgaben im Arbeitsstrafrecht. Dies beinhaltet die Erstellung und Implementierung von Compliance-Programmen, um rechtliche Risiken zu reduzieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
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Vertretung in Gerichtsprozessen
Unsere erfahrenen Anwälte vertreten Sie in arbeitsstrafrechtlichen Gerichtsprozessen und setzen sich für Ihre Interessen ein. Wir entwickeln maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien und nutzen unser Fachwissen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, auch bei drohenden Freiheitsstrafen.
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Unterstützung bei internen Untersuchungen
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei internen Untersuchungen zur Aufdeckung und Behebung von arbeitsstrafrechtlichen Verstößen. Wir führen gründliche Analysen durch, identifizieren Risikobereiche und entwickeln Maßnahmenpläne, um zukünftige Verstöße zu verhindern.
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Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme
Unsere Kanzlei steht Ihnen bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen durch die Strafverfolgungsbehörden zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu minimieren. Wir beraten Sie sofort vor Ort, führen rechtliche Überprüfungen durch und unterstützen Sie dabei, angemessen auf die Maßnahmen der Behörden zu reagieren.
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Kooperationen mit internationalen Strafrechtskanzleien
Schließlich haben wir als Wirtschaftsstrafrecht Kanzlei durch verlässliche Beziehungen zu ausländischen Kanzleien - besonders in Zusammenarbeit mit Kanzleien in den USA - die Möglichkeit, bei grenzüberschreitenden Problemen umfassend zu beraten und zu helfen.
Arbeitsstrafrecht: Fälle und Häufige Delikte
Was auf den ersten Blick recht klar klingt, wird spätestens dann etwas komplexer, wenn man sich um eine Definition des Begriffs des Arbeitsstrafrechts bemüht. Eine weite Definition besagt, dass es sich hierbei um alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten handelt, die im entferntesten Sinne mit Vorgängen aus dem Arbeitsrechtsverhältnis zu tun haben.
Darunter fallen dann auch Dinge wie Verantwortlichkeiten für Arbeitsunfälle, aber auch die allgemeinen Vorschriften wie Wucher (§ 281 StGB) oder Menschenhandel (§ 233 StGB).
Andere sehen im Arbeitsrecht alle Straf- und Bußgeldvorschriften, die sich mit der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers beschäftigen, und sicherstellen sollen, dass bestimmte sozialrechtliche Standards im Arbeitsleben eingehalten werden.
Wir sprechen dann von einem Schwerpunkt auf Vorschriften wie illegale Beschäftigung, Verstöße bei der Arbeitnehmerentsendung, Verstöße bei der Arbeitnehmerüberlassung und eine Reihe anderer Sanktionsnormen im Zusammenhang mit sozialrechtlichen Schutzvorschriften wie bspw. das Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung oder Unterschreitung von Mindestlohn.
Die häufigsten Delikte im Arbeitsstrafrecht betreffen insbesondere folgende Bereiche:
Arbeitsschutzrecht
Arbeitsvermittlung
Arbeitszeitrecht
Beitragsvorenthaltung
Illegale Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitnehmerentsendung
Illegale Ausländerbeschäftigung
Leistungsmissbrauch
Lohnsteuerhinterziehung
Scheinselbständigkeit
Schutz von Hinweisgebern (Whistle-Blowern)
Schutz von Mensch und Umwelt im Rahmen der Lieferkette
Schwarzarbeit
Unterschreitung des Mindestlohns
Unzulässige Beschäftigung von Ausländern
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Die Vorschriften im Arbeitsstrafrecht richten sich primär an die Arbeitgeber, sodass man auch von einem Arbeitgeberstrafrecht als spezifische Form des Unternehmensstrafrechts sprechen kann.
Kontaktieren Sie jetzt unsere Rechtsanwälte
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Thorsten Zebisch
Thorsten Zebisch ist ein erfahrener Wirtschaftsstrafrecht Anwalt mit Expertise im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Er ist bekannt für strategische Beratung und Verteidigung im Strafprozess, besonders in Fällen des Abrechnungsbetrugs im Medizinstrafrecht.
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Dr. Hanno Kiesel
Dr. Hanno Kiesel ist seit 30 Jahren Experte im Steuerstrafrecht und berät Unternehmen und Einzelpersonen. Seine Tätigkeit umfasst präventive Beratung, steuerliche Compliance, Selbstanzeigen und Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren.
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Dr. Alexander Kubik
Dr. Alexander Kubik ist ein erfahrener Anwalt im allgemeinen und besonderen Wirtschaftsstrafrecht, der Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts berät und verteidigt. Er ist insbesondere zuständig für Fälle im Außenwirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie Korruptions- und Arbeitsstrafrecht.
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Hans-Peter Huber
Hans-Peter Huber berät Industrieunternehmen, vor allem aus der Sicherheits- und Automobilbranche, zu strafrechtlichen Themen und Compliance. Er begleitet internationale Unternehmen bei internen Untersuchungen in Ländern wie Russland, den USA, Brasilien und im arabischen Raum.
Unübersichtliche Normen und steigende Mitwirkungspflichten für Arbeitgeber
Das Strafrecht zeichnet sich durch eine deutliche Unübersichtlichkeit aus und auch durch eine Unbestimmtheit der Normen. Nun hat hier zu lange das Bundesverfassungsgericht eine Uminterpretation vorgenommen, was die Bestimmtheit staatlicher Strafvorschriften betrifft. Nach dem Bundesverfassungsgericht reicht es aus, wenn die Strafnorm dem Gebot der Bestimmbarkeit genügt.
Gewissheit über die Vorgaben, deren Klarheit der Gesetzgeber nicht schafft, muss sich der dem Strafrecht unterworfene Bürger nun durch eine fachkundige Beratung selbst verschaffen.
Der Staat baut hier immer mehr Mitwirkungspflichten zu Lasten der Arbeitgeber ein. Dies löst für die Unternehmen praktisch eine permanente Beratungspflicht aus. Da der Gesetzgeber in diesem Bereich Legaldefinitionen der rechtlichen Normen und Vorgaben vermeidet, weichen die Verwaltung und die Rechtsprechung gerne auf Merkmalskataloge aus, die sich aber mit dem Zeitgeist fast ebenso rasch ändern, wie die sich fortlaufend erweiternden Vorgaben aus dem EU-Recht.
Im Ergebnis muss jeder, der andere Menschen beschäftigt, hier im Sinne einer sehr scharfen Compliance-Vorgabe des europäischen und des deutschen Gesetzgebers permanent die Vorgaben der staatlichen Stellen im Auge behalten und sein eigenes Verhalten ständig an diesen „dynamischen“ Vorgaben ausrichten. Wir beraten Sie gerne, wie Sie in einer wirtschaftlich vertretbaren Weise Ihren Pflichten nachkommen können.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Gesetze
Verstöße im Rechtsgebiet Arbeitsstrafrecht können eine Vielzahl unterschiedlicher Konsequenzen für die Beschuldigten haben, die sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Sanktionen umfassen können. In vielen Fällen können sie auch die Existenz des Unternehmens bedrohen. Hier sind einige der möglichen Folgen:
Geldstrafe und hohe Bußgelder: Für viele Verstöße im Arbeitsstrafrecht können Geldstrafen und/oder Geldbußen und Unternehmensgeldbußen verhängt werden.
Freiheits- und Bewährungsstrafen: In einigen Fällen können auch Freiheitsstrafen ausgeurteilt werden, die indes besonders bei Ersttätern zur Bewährung ausgesetzt werden.
Berufsverbote: In bestimmten Berufen kann ein strafrechtliches Vergehen zu einem temporären oder dauerhaften Berufsverbot führen. Dies ist vor allem in Berufen relevant, die besondere Vertrauensstellungen beinhalten, wie bei Ärzten, Anwälten oder Lehrern.
Eintragungen in diverse Register: Eintragungen im Führungszeugnis können die berufliche Zukunft im Hinblick auf Zuverlässigkeitsgesichtspunkte, Eintragungen ins Gewerbezentral- oder Wettbewerbsregister daneben auch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beeinflussen.
Erhebliche Reputationsschäden: Strafrechtliche Verurteilungen können zu einem erheblichen Reputationsschaden führen, was sowohl für die betroffene Person als auch für das Unternehmen schädlich sein kann.
Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen: Vergehen im Bereich der Sozialversicherung, wie das Vorenthalten von Beiträgen, ziehen unweigerlich zusätzlich zu strafrechtlichen Sanktionen auch sozialversicherungsrechtliche Nachforderungen und Beitragsnachzahlungen nach sich.
Ziehen Sie im Zweifel einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Beratung zur Seite, der Ihnen individuelle Problemlösungen anbieten kann. Wir verteidigen und beraten seit Jahren Mandanten im Bereich Arbeitsstrafrecht.