Ihre Experten für präventive
Compliance-Beratung

Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Compliance Beratung, um Ihr Unternehmen oder Sie als Einzelperson sicher durch das komplexe Regelwerk gesetzlicher Vorschriften zu navigieren. Unsere Berater helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Geschäftsabläufe optimal zu gestalten.

Compliance: Eine Definition

Unter dem Begriff Compliance in Unternehmen versteht man die Einhaltung von Anforderungen bzw. Regelkonformität und verbunden damit solche organisatorische Maßnahmen, Regeln und Richtlinien, die helfen sollen, ein regelkonformes Verhalten durch das Unternehmen und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen bzw. ein rechtswidriges Verhalten zu verhindern. Durch eine ordnungsgemäß funktionierende Compliance-Struktur können daher straf- und zivilrechtliche Risiken reduziert und idealerweise vermieden werden.

Unsere Beratungsleistungen für Ihr Compliance Management

  • Risikobewertung und Analyse

    Wir identifizieren und bewerten Compliance-Risiken, erstellen Risikoberichte und führen umfassende Analysen durch, um potenzielle Schwachstellen im Unternehmen aufzudecken.

  • Entwicklung und Implementierung von Compliance-Programmen

    Wir führen maßgeschneiderte Compliance-Programme ein, entwickeln Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und sorgen für deren effektive Umsetzung im Unternehmen.

  • Beratung zu Compliance-Bereichen

    Wir bieten eine spezifische Beratung in verschiedenen Compliance-Bereichen wie z.B. Arbeitsstrafrecht oder Steuerstrafrecht an, um sicherzustellen, dass das Unternehmen in all diesen Bereichen gesetzeskonform handelt.

  • Schulungen und Sensibilisierung

    Effektive Compliance-Trainings sind unerlässlich. zkkh führt Schulungen und Workshops für Mitarbeiter und Führungskräfte durch, um diese für Compliance-Themen zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse verfügen.

  • Untersuchung und Interne Ermittlungen

    Bei Verdacht auf Compliance-Verstöße führen wir interne Untersuchungen durch, unterstützen bei der Aufklärung und Dokumentation von Vorfällen und entwickeln Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Verstöße.

  • Rechtsvertretung bei Compliance-Verstößen

    Im Falle von Compliance-Verstößen vertritt die Kanzlei das Unternehmen oder die Einzelperson vor Gericht und in Verwaltungsverfahren, verhandelt Vergleichsvereinbarungen und hilft, Bußgeldbescheide zu bewältigen.

  • Whistleblower-Management

    Die Kanzlei richtet Whistleblower-Systeme ein und verwaltet diese, berät und schützt Whistleblower, um sicherzustellen, dass Meldungen über Missstände vertraulich und sicher behandelt werden.

  • Rechtsvertretung bei Compliance-Verstößen

    Im Falle von Compliance-Verstößen vertritt die Kanzlei das Unternehmen oder die Einzelperson vor Gericht und in Verwaltungsverfahren, verhandeln Vergleichsvereinbarungen und helfen, Bußgeldbescheide zu bewältigen.

Compliance Consulting in Deutschland

In Deutschland wurde der Begriff Compliance durch das große Korruptionsverfahren gegen Siemens ab dem Jahr 2006 bekannt und populär. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung nutzen ihn, ohne dass es eine verbindliche Definition gibt. 

Aufgrund der zum Teil strengen Sanktionen, die sich aus Compliance-Verstößen ergeben können, zeigt sich schon, dass dieser vielfältig eingesetzte Begriff erhebliche Risiken in sich birgt. Zu beobachten ist auch, dass es trotz der bereits vorhandenen, strengen Compliance Management Systeme (CMS) immer weitere, neue Verhaltensweisen oder Geschäftspraktiken geben wird, die staatlicherseits als unerwünscht angesehen werden und somit mittels in der Regel noch schärferer Compliance-Vorgaben unterbunden werden sollen.

Manche Compliance-Experten scheinen zu glauben, dass man allein durch umfangreiche CMS alles „Böse“ verhindern könnte. Dadurch werden die Pflichten für Unternehmen immer ausufernder und unübersichtlicher, gleichwohl jedenfalls in ihrer Umsetzung immer teurer. Ein erschreckendes Beispiel ist nach unserer Auffassung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das den Unternehmen in Deutschland unter Bußdrohung u.a. auferlegt, für die Einhaltung von Gewerkschafts-, Umwelt- und Kinderschutzregeln weltweit zu sorgen.

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  • Thorsten Zebisch

    Thorsten Zebisch

    Thorsten Zebisch ist ein erfahrener Wirtschaftsstrafrecht Anwalt mit Expertise im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Er ist bekannt für strategische Beratung und Verteidigung im Strafprozess, besonders in Fällen des Abrechnungsbetrugs im Medizinstrafrecht.

  • Dr. Hanno Kiesel

    Dr. Hanno Kiesel

    Dr. Hanno Kiesel ist seit 30 Jahren Experte im Steuerstrafrecht und berät Unternehmen und Einzelpersonen. Seine Tätigkeit umfasst präventive Beratung, steuerliche Compliance, Selbstanzeigen und Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren.

  • Dr. Alexander Kubik

    Dr. Alexander Kubik ist ein erfahrener Anwalt im allgemeinen und besonderen Wirtschaftsstrafrecht, der Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts berät und verteidigt. Er ist insbesondere zuständig für Fälle im Außenwirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie Korruptions- und Arbeitsstrafrecht.

  • Hans-Peter Huber

    Hans-Peter Huber

    Hans-Peter Huber berät Industrieunternehmen, vor allem aus der Sicherheits- und Automobilbranche, zu strafrechtlichen Themen und Compliance. Er begleitet internationale Unternehmen bei internen Untersuchungen in Ländern wie Russland, den USA, Brasilien und im arabischen Raum.

Compliance-Fragen als Hindernis für unternehmerischen Erfolg?

Viele aus wirtschaftlich unternehmerischer Sicht wünschenswerte Entscheidungen werden oft unterlassen, weil man nach Warnung aus der Compliance-Abteilung das aufgezeigte Risiko und die damit verbundene persönliche (zivil-, straf- oder bußgeldrechtliche) Haftung vermeiden will. Somit ist es für die Unternehmensführung schwierig geworden, einen Weg zu finden, Compliance mit Augenmaß umzusetzen und zu überwachen, gleichzeitig aber die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nicht zu gefährden. 

Compliance geht nur mit den Menschen eines Unternehmens und einem wirksamen Risikomanagement. Die meisten Menschen wollen aus sich heraus ein redliches und gesetzestreues Leben führen. Daher ist es wichtig, die Einhaltung der Regeln so zu gestalten, dass Compliance nicht aufoktroyiert wird, sondern Initiativen fördert, anstatt sie zu ersticken und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens auf Ihre regelkonforme Arbeit stolz sein lässt.