Beratung mit Expertise im Sanktionenrecht

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Sanktionenrecht verstehen wir die komplexen Herausforderungen, denen Unternehmen und Einzelpersonen gegenüberstehen, wenn es um die Einhaltung von Sanktionen geht.

Mit einem fundierten Verständnis der rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte unterstützen wir unsere Mandanten dabei, den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, potenzielle Risiken zu minimieren und führen sie durch komplexe Sanktionsverfahren.

Sanktionen für Länder, Unternehmen & Einzelpersonen

Besonders die westlichen Staaten, allen voran die USA, aber auch UK und die EU reagieren auf missliebige politische Entwicklungen und Umstände in Drittstaaten regelmäßig mit der Verhängung von Sanktionen. Die hiermit angeordneten Sperren betreffen diese Staaten teilweise insgesamt z. B. mit Handelsverboten, sie betreffen aber auch einzelne Firmen und/oder Einzelpersonen.

Konsequenzen von Sanktionen

Für wirtschaftlich tätige Unternehmen stellen derartige Sanktionen eine Herausforderung dar, weil diese oft ohne längere Vorbereitungszeit verhängt werden und Unternehmen durch den Wegfall bestehender Verträge meist erhebliche wirtschaftliche Schäden erleiden und entsprechend umdisponieren müssen.

Sanktionen entwickelten sich zu einem Lieblingsinstrument der Politik, als man Anfang des 20. Jahrhundert in einer Welt, die klar von den USA und von Europa beherrscht worden war, glaubte, damit Kriege verhindern oder doch wenigstens beenden zu können.

Dass die Wirksamkeit solcher Sanktionen stetig nachgelassen hat, zeigt sich aktuell im Fall der gegen Russland verhängten Sanktionen. Der bestrafte Staat und seine Wirtschaft können ausweichen, die eigene Wirtschaft indes nicht.

Wer gegen Sanktionen verstößt, kann bestraft werden, z. B. jeder Staatsbürger aus der EU, wenn er z.B. eine Reise auf die Krim organisiert. Zuständig sind hier derzeit noch die Verfolgungsbehörden und Gerichte des EU-Landes, in dem der Täter Staatsangehöriger ist, oder gehandelt hat. 

Da der Verstoß gegen Sanktionen nach den Regeln des Außenhandelsrechts verfolgt wird, kann es für Unternehmen zu harten Strafmaßnahmen  und vor allem auch Maßnahmen der Vermögens-/Gewinnabschöpfung kommen.

Vor dem Hintergrund der Strafdrohungen ist es notwendig, bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Nähe zu sanktionierten Staaten, die eigenen Compliance-Pflichten sehr sorgfältig zu beachten. 

Hier machen oft schon die unterschiedlichen Schreibweisen von Namen und Begriffen in kyrillischer oder arabischer Schrift Probleme. Unterstützen können hier Datenbanken, die gegen Entgelt Informationen liefern, wer oder was gerade auf den Sanktionslisten steht - regelmäßig indes unter Ausschluss der eigenen Haftung. 

Lassen Sie sich durch einen Anwalt beraten

Im Zweifelsfall hilft ein abgewogener, objektiver rechtlicher Rat, den wir gerne bieten, um die eigene Position und das eigene Handeln abzusichern.

Helfen können wir aber auch in dem Fall, dass eine natürliche oder juristische Person selbst unter Sanktionen gestellt wird. Zwar gibt es hier auch Restriktionen, was die Möglichkeit einer anwaltlichen Beratung betrifft; immerhin ermöglicht es das Recht der EU jedoch, sich vor dem Europäischen Gericht gegen Sanktionen zu wehren. Und dies ist in jüngster Zeit immerhin einigen mitsanktionierten Familienangehörigen mit Erfolg gelungen.

Unmittelbare Hilfe wegen Sanktionen in der Schweiz, in UK oder in den USA können wir als deutsche Kanzlei leider nicht leisten, aber wir benennen Ihnen gerne kompetente Anwälte vor Ort, die sich nicht scheuen, auch solche Mandanten zu betreuen, die durch verhängte Sanktionen Hilfe brauchen.

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  • Thorsten Zebisch

    Thorsten Zebisch

    Thorsten Zebisch ist ein erfahrener Wirtschaftsstrafrecht Anwalt mit Expertise im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Er ist bekannt für strategische Beratung und Verteidigung im Strafprozess, besonders in Fällen des Abrechnungsbetrugs im Medizinstrafrecht.

  • Dr. Hanno Kiesel

    Dr. Hanno Kiesel

    Dr. Hanno Kiesel ist seit 30 Jahren Experte im Steuerstrafrecht und berät Unternehmen und Einzelpersonen. Seine Tätigkeit umfasst präventive Beratung, steuerliche Compliance, Selbstanzeigen und Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren.

  • Dr. Alexander Kubik

    Dr. Alexander Kubik ist ein erfahrener Anwalt im allgemeinen und besonderen Wirtschaftsstrafrecht, der Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts berät und verteidigt. Er ist insbesondere zuständig für Fälle im Außenwirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie Korruptions- und Arbeitsstrafrecht.

  • Hans-Peter Huber

    Hans-Peter Huber

    Hans-Peter Huber berät Industrieunternehmen, vor allem aus der Sicherheits- und Automobilbranche, zu strafrechtlichen Themen und Compliance. Er begleitet internationale Unternehmen bei internen Untersuchungen in Ländern wie Russland, den USA, Brasilien und im arabischen Raum.