Vertrauen Sie auf unsere Expertise in Internal Investigations
Unsere Kanzlei führt unternehmensinterne Ermittlungen durch und ist Experte bei der Aufdeckung strafrechtlich relevanter Verstöße und in Compliance-Fragen.
Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen helfen wir Ihnen, Internal Investigations effektiv und diskret durchzuführen, um Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken zu schützen.
Verpflichtung zu Compliance & Internal Investigations
Die aus den USA herrührenden internen Ermittlungen sind in Deutschland erstmals zum Ende des Jahres 2006 durch den Korruptionsermittlungsfall bei Siemens in München bekannt geworden.
Im Ergebnis lässt sich ganz einfach sagen, dass jedes Unternehmen die Pflicht hat, seine Tätigkeit im Rahmen der Gesetze zu betreiben (-also compliant sein muss-) und daher bei Verdachtslagen gehalten ist, die Situation intern zu überprüfen und gegebenenfalls rechtswidrige Handlungen abzustellen sowie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Vorkommnisse für die Zukunft zu unterbinden. Entsprechend hat sich auch die Rechtsprechung entwickelt.
Gelungene Durchführung einer internen Ermittlung: Eine Frage der richtigen Kommunikation?
Wichtig ist, dass es zu einer ausgesprochen umfangreichen und ehrlichen Kommunikation zwischen den internen Ermittlern und dem Unternehmen selbst kommt und dass die Leitung der internen Untersuchung auch in der Lage ist, sich mit der Leitung der behördlichen Untersuchung zu verständigen. Man könnte knapp sagen, dass das Gelingen einer internen Untersuchung im Falle einer Unternehmenskrise eine Frage der gelungenen Kommunikation ist.
Oft entsteht bei Berichterstattungen über interne Untersuchungen der Eindruck, dass ein außerordentlich großer Untersuchungsumfang gewählt wird: Dies mag in einigen Fällen tatsächlich notwendig sein, in anderen Fällen kann man dahinter aber auch andere Überlegungen und Ziele vermuten.
Letztendlich muss sich aber jedes Unternehmen, das betroffen ist, redlich fragen, welcher Umfang der internen Ermittlungen für das Unternehmen als Rechtspersonen das Beste ist. Nach unserer Beobachtung ist es für ein Unternehmen von extremem Vorteil, wenn die Durchführung einer internen Untersuchung und die damit einhergehende Aufklärung des Sachverhalts rasch erfolgen.
Unternehmensinterne Ermittlungen
Anders als bei privaten Betroffenen ist ein Unternehmen als eigene Rechtspersönlichkeit ausgestaltet, die überwiegend kaufmännische Interessen verfolgen sollte. Hier gibt es viele Interessengegensätze zu den natürlichen Personen, die von derartigen Untersuchungen betroffen sind. Daher wird man immer dort, wo ein Aufsichtsrat eingesetzt ist, diesen in die Ausgestaltung einer internen Untersuchung mit einbinden. Am Ende der internen Untersuchung sollten dann Tatsachen festgestellt worden sein, die es ermöglichen, gegenüber der Behörde in der Sache zu argumentieren.
Ebenso wie das Institut der internen Untersuchung aus den USA stammt, ist dort auch eine weitere wichtige Konsequenz von derartigen Untersuchungen entwickelt worden: Es handelte sich um die sogenannte Remediation. Gemeint ist damit, dass die Erkenntnisse der Untersuchung dafür genutzt werden sollen, das aktuelle Fehlverhalten abzustellen und für die Zukunft ein weiteres Fehlverhalten zu verhindern.
Maßgeschneiderte interne Untersuchung
Wenn Sie einen anwaltlichen Berater gefunden haben, der bereit ist, mit Ihnen eine maßgeschneiderte interne Untersuchung durchzuführen, die nur und ausschließlich auf die Abklärung eines konkreten Verdachts und auf die gegebene Untersuchungssituation zielt, dann müssen Sie keine Angst vor übermäßig großen Kosten haben.
All diese Dinge können Sie aber auch mit Ihrem Anwalt besprechen. Es sollte Ihnen indes keineswegs passieren, dass die von Ihnen ausgesuchten Ermittler wie Heuschrecken über das Unternehmen herfallen und es, ohne dass Sie wissen, wieso und warum, zerteilen, zerlegen und in allen und vor allem sachverhaltsfremden Bereichen für ihre Untersuchung aufbereiten.
Empfehlung: Lassen Sie sich von einer erfahrenen Kanzlei beraten
Die interne Untersuchung der Vorgänge in einem Unternehmen kollidiert zum Teil mit den staatlichen Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft oder durch sonstige Behörden. Daher empfiehlt es sich, eine erfahrene Anwaltskanzlei zu bitten, mit den Ermittlungsbehörden die Frage einer internen Untersuchung abzuklären, damit nicht bei den staatlichen Ermittlern der Eindruck entsteht, hier würden Unterlagen versteckt, Daten vernichtet und letztlich Indizien beseitigt, die einen Rechtsverstoß beweisen würden.
Die Durchführung interner Untersuchungen kann in den meisten Fällen von den Ermittlungsbehörden als eine Unterstützung gewertet werden, die sich positiv auf etwaige Sanktionen, die unvermeidlich sind, auswirken.
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Thorsten Zebisch
Thorsten Zebisch ist ein erfahrener Wirtschaftsstrafrecht Anwalt mit Expertise im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Er ist bekannt für strategische Beratung und Verteidigung im Strafprozess, besonders in Fällen des Abrechnungsbetrugs im Medizinstrafrecht.
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Dr. Hanno Kiesel
Dr. Hanno Kiesel ist seit 30 Jahren Experte im Steuerstrafrecht und berät Unternehmen und Einzelpersonen. Seine Tätigkeit umfasst präventive Beratung, steuerliche Compliance, Selbstanzeigen und Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren.
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Dr. Alexander Kubik
Dr. Alexander Kubik ist ein erfahrener Anwalt im allgemeinen und besonderen Wirtschaftsstrafrecht, der Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts berät und verteidigt. Er ist insbesondere zuständig für Fälle im Außenwirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie Korruptions- und Arbeitsstrafrecht.
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Hans-Peter Huber
Hans-Peter Huber berät Industrieunternehmen, vor allem aus der Sicherheits- und Automobilbranche, zu strafrechtlichen Themen und Compliance. Er begleitet internationale Unternehmen bei internen Untersuchungen in Ländern wie Russland, den USA, Brasilien und im arabischen Raum.