
Unsere Berater
Thorsten Zebisch
Thorsten Zebisch verfügt über langjährige Erfahrung im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind dabei die strategische Beratung und Verteidigung im Strafprozess. Im Medizinstrafrecht ist Rechtsanwalt Zebisch regelmäßig aufgrund seiner Expertise in Abrechnungssachen gefragt. Hier vertritt und berät er Kliniken ebenso wie Berufsträger insbesondere bei Vorwürfen des Abrechnungsbetruges (Upcoding).
Thorsten Zebisch war Partner von Tsambikakis Rechtsanwälte (2019–2022). Zuvor war er Partner bei der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Kroll & Partner in Reutlingen (2002–2014) sowie bei Quedenfeld Rechtsanwälte in Stuttgart (2015–2019).
Studium in Tübingen und Mailand
Seit 2007 Fachanwalt für Strafrecht
Seit 2008 Fachanwalt für Verkehrsrecht
Seit 2015 zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Vorstandsmitglied (2008 bis 2021) und Vorsitzender des Vorstandes (2016 bis 2018) des Anwaltvereins beim Landgericht Tübingen e.V.
Vorstandsmitglied der Juristischen Gesellschaft Tübingen e.V. (2009 bis 2021)
Vizepräsident und Leiter Fortbildung der Bundesvereinigung der Anwälte und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht e.V.
Vertrauensanwalt des Volkswagen-Audi-Händlerverbandes e.V.
Mitglied der ARGE Strafrecht, der ARGE Medizinrecht sowie der ARGE Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Mitglied in der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV)
Vorträge zu wirtschafts- und medizinstrafrechtlichen Themen
Dr. Hanno Kiesel
Dr. Hanno Kiesel ist seit 30 Jahren auf die Beratung im Steuerstrafrecht spezialisiert. Zu seinen Mandanten gehören Unternehmen in jeder Größenordnung und Rechtsform sowie deren gesetzliche Vertreter aber auch Einzelpersonen. Sein Spektrum reicht von der klassischen präventiven Beratung über die steuerliche Compliance- und Selbstanzeigeberatung bis hin zur Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren. Dabei profitieren seine Mandanten von seinen vertieften Kenntnissen im materiellen Steuerrecht, die aus seiner langjährigen Tätigkeit für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften resultieren.
Vor der Gründung von zkkh verantwortete Dr. Hanno Kiesel u.a. zwischen 2005 und 2016 als Partner den Auf- und Ausbau des Fachbereichs Steuerstrafrecht sowie dessen Einbindung in das internationale Netzwerk bei EY. Frühere Stationen waren Deloitte (1991–1995) und Dr. Langenmayr & Partner (1995–1999).
Studium in Tübingen
Seit 1991 Rechtsanwalt
1993 Promotion
Seit 1995 Steuerberater
Seit 2018 Fachanwalt für Strafrecht
Mitgliedschaft in der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV)
Mitgliedschaft im Deutschen Zentrum für Wirtschaftsstrafrecht (DZWiSt e.V.)
Mitglied im Anwaltsverein Sektion Esslingen
Autor im Kommentar Herrmann/Heuer/Raupach EStG/KStG
Mitautor des bei CH Beck verlegten Compendiums „Corporate Compliance Checklisten”
Dr. Alexander Kubik
Dr. Alexander Kubik berät und verteidigt Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Über vertiefte Kenntnisse verfügt er im Außenwirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht und Arbeitsstrafrecht. Durchsuchungen, Vernehmungen und umfangreiche Wirtschafts- und Steuerstrafprozesse begleitet er sowohl als Strafverteidiger als auch als Unternehmensvertreter oder Zeugenbeistand.
Dr. Alexander Kubik begann seine anwaltliche Tätigkeit im Jahr 2016 bei der Wirtschafts- und Steuerstrafrechtsboutique Quedenfeld Rechtsanwälte in Stuttgart und wechselte 2019 zu Tsambikakis Rechtsanwälte.
Studium in Passau
2014 Promotion
Seit 2016 Rechtsanwalt
Seit 2019 Fachanwalt für Strafrecht
Seit 2020 Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau
Mitgliedschaft in der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV)
Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung der Anwälte und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht e.V. (BV Steuerstrafrecht)
Mitglied im Anwaltsverein Stuttgart
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
Mitglied im Verein Deutscher Strafverteidiger e.V.
Autor in Flore/Tsambikakis Steuerstrafrecht, 3. Aufl.
Hans-Peter Huber
Hans-Peter Huber berät Industrieunternehmen, vor allem aus der Sicherheits- und Automobilbranche, zu strafrechtlichen Themen und Compliance-Fragen aller Art.
International tätige Unternehmen wurden seitens Hans-Peter Huber bei internen Untersuchungen beratend begleitet, so u.a. in Russland, den USA, Brasilien und im arabischen Raum. Daneben hat er Vorstände und Aufsichtsräte hinsichtlich der richtigen Vorgehensweise bei strafrechtlichen Vorwürfen und in Krisenfällen (z.B. bei Korruptionsverdacht) beraten. In seiner Tätigkeit als Strafverteidiger vertritt er sowohl die Interessen von Unternehmen als auch von Einzelpersonen.
Aufgrund seiner besonderen Expertise im Berufsrecht und dem Recht der Abschlussprüfung ist er auch ein gefragter Berater und Verteidiger für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Aus seiner Tätigkeit für KPMG resultiert schließlich eine umfassende Erfahrung im Umgang mit amerikanischen Behörden (DOJ und SEC).
Vor seiner Tätigkeit als Chefjustiziar der KPMG (2000 bis 2011) war Hans-Peter Huber u.a. Referent für strafrechtliche Berichtssachen im Bayerischen Justizministerium, Staatsanwalt und Richter, Referent für den Bundesrat, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im bayerischen Justizministerium sowie Leiter der Abteilung Strafrecht im thüringischen Justizministerium. Seit 2011 war seine Expertise bei verschiedenen spezialisierten Anwaltskanzleien, welche er zum Teil selbst mitgegründet hatte, gefragt.
Studium in München
Seit 1992 praktizierender Rechtsanwalt
Mitglied im Anwaltsverein Berlin
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
Mitglied der DZWiSt
Mitautor Münchner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes, Nomos 2019
Mitautor im Handbuch Compliance-Mandangement, Wieland/Stürzinger/Grüninger 2020
Langjähriger Mitherausgeber der NZG