
Dr. Hanno Kiesel
Fachanwalt für Strafrecht
Steuerberater
Dr. Hanno Kiesel ist seit 30 Jahren auf die Beratung in steuerstrafrechtlichen Fragestellungen spezialisiert. Zu seinen Mandanten gehören Unternehmen in jeder Größenordnung und Rechtsform und deren gesetzliche Vertreter aber auch Einzelpersonen. Sein Spektrum reicht von der klassischen präventiven Beratung – Selbstanzeige, steuerliche Compliance – bis zur Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren. Dabei profitieren seine Mandate von seinen vertieften steuerlichen Kenntnissen, die er sich in seiner langjährigen Tätigkeit für verschiedene Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Deloitte (1991 – 1995); Dr. Langenmayr & Partner, München (1995-1999); EY GmbH (1999 – 2016) aneignen konnte.
Herr Dr. Kiesel war u.a. bei der EY GmbH verantwortlich für den Auf- und Ausbau des Fachbereichs Steuerstrafrecht sowie dessen Einbindung in das internationale Netzwerk, von 2005 bis Ende 2016 als Partner.
Studium in Tübingen
Seit 1991 Rechtsanwalt
1993 Promotion
Seit 1995 Steuerberater
Seit 2018 Fachanwalt für Strafrecht
Mitgliedschaft in der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV)
Mitgliedschaft im Deutschen Zentrum für Wirtschaftsstrafrecht (DZWiSt e.V.)
Mitglied im Anwaltsverein Sektion Esslingen
Autor im Kommentar Herrmann/Heuer/Raupach EStG/KStG
Mitautor des bei CH Beck verlegten Compendiums „Corporate Compliance Checklisten”
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Thorsten Zebisch ist ein erfahrener Wirtschaftsstrafrecht Anwalt mit Expertise im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Er ist bekannt für strategische Beratung und Verteidigung im Strafprozess, besonders in Fällen des Abrechnungsbetrugs im Medizinstrafrecht.
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Dr. Hanno Kiesel ist seit 30 Jahren Experte im Steuerstrafrecht und berät Unternehmen und Einzelpersonen. Seine Tätigkeit umfasst präventive Beratung, steuerliche Compliance, Selbstanzeigen und Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren.
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Dr. Alexander Kubik ist ein erfahrener Anwalt im allgemeinen und besonderen Wirtschaftsstrafrecht, der Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts berät und verteidigt. Er ist insbesondere zuständig für Fälle im Außenwirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie Korruptions- und Arbeitsstrafrecht.
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Hans-Peter Huber berät Industrieunternehmen, vor allem aus der Sicherheits- und Automobilbranche, zu strafrechtlichen Themen und Compliance. Er begleitet internationale Unternehmen bei internen Untersuchungen in Ländern wie Russland, den USA, Brasilien und im arabischen Raum.